08441-4792-390  Martin-Binder-Ring 3 | 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm

Gebühren & Kosten

In unserer Gebührenstruktur berücksichtigen wir, dass Privatpersonen / Verbraucher die Mehrwertsteuer nicht ersetzt bekommen und die anwaltliche Tätigkeit oft nur in den Bereichen Arbeitsrecht und Familienrecht steuerlich geltend machen können.

Die Gebühr für eine erste Beratung beträgt 230,00 EUR bis 300,00 EUR brutto inklusive Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

Wenn wir eine Stundenvereinbarung schließen, liegt unser Stundensatz zwischen 250,00 EUR netto (zzgl. Mehrwertsteuer von 47,50 EUR damit 297,50 EUR brutto Gesamtbetrag) und 350,00 EUR netto (zzgl. Mehrwertsteuer von 66,50 EUR damit 416,50 EUR brutto Gesamtbetrag).

Die Höhe der Vergütung richtet sich neben dem Streitwert u.a. nach dem wirtschaftlichen Interesse an der Angelegenheit, der Schwierigkeit des Falles und der Verantwortung die wir übernehmen.
Gerne bieten wir auch feste Vergütungspauschalen und erfolgsabhängige Vergütungen an.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kann hilfreich sein, wenn sie zahlt. Gerne helfen wir Ihnen bei der Deckungsanfrage.

Die Deckungsanfrage erledigen wir für Sie als kostenlose Serviceleistung. Nutzen Sie diesen Vorteil!

Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen eine Rechtsschutzversicherung einen mit der Versicherung verbundenen Anwalt "empfielt" und dabei Rabatte anbietet.
Die Rabatte müssen finanziert werden. Für die Versicherung lohnt sich der Rabatt aber nur, wenn der betroffene Anwalt vor allem auch auf die Interessen der Versicherung achtet und nicht nur auf die Interessen des Mandanten.

Rechtsberatung, Gutachten, Vertragsgestaltung

Seit 2006 müssen Rechtsanwälte u.a. für die Bereiche Gutachtenerstellung, allgemeine Rechtsberatung und Vertragsgestaltung eine Honorarvereinbarung schließen.

Der individuelle Stundensatz richtet sich neben dem Streitwert u.a. nach der Schwierigkeit der Angelegenheit, dem wirtschaftlichen Interesse an der Angelegenheit und unserer Verantwortung.

außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Im Rahmen einer gerichtlichen Tätigkeit sind Rechtsanwälte verpflichtet mindestens das Honorar abzurechnen, das sich gemäß RVG aus dem Streitwert/ Gegenstandswert errechnet.

Ein Berechnungsprogramm finden Sie z.B. auf der Seite des Dienstleisters Juris (R). Geben Sie dort bei Gegenstandswert den ungefähren Wert ein, um den es geht und Sie können berechnen, was Sie ein Gerichtsverfahren in etwa kostet. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechnerischen Kosten nur unter bestimmten Umständen tragen müssen.

Um das Kostenrisiko für Sie zu mildern, gibt es auch die Möglichkeit einer erfolgsabhängigen Vergütung. Sprechen Sie uns darauf an, wir beraten Sie gerne.

Beratungshilfe & Prozesskostenhilfe

Für Personen mit geringen finanziellen Mitteln besteht die Möglichkeit der Beratungshilfe [637 KB] und Prozesskostenhilfe, [1.350 KB] um rechtliche Beratung zu erhalten und Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.

Sie selbst müssen nur eine Selbstbeteiligung von 15,00 EUR tragen.

Beachten Sie bitte, dass wir im Rahmen der Beratungshilfe erst dann einen Termin durchführen können, wenn Sie uns das genehmigte Original des Beratungsscheins vorlegen. Hiervon machen wir keine Ausnahme.

Wenn Sie mit vollständigen Belegen die im Antragsformular [637 KB] gefordert werden zum Amtsgericht gehen, erhalten Sie den Beratungsschein nach unserer Erfahrung meist umgehend ausgehändigt. Wenn Sie Fragen zum Formular haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

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