Fragen A-Z Trennung & Scheidung

Es kommt nicht auf eine räumliche Trennung an, also ob einer der Partner auszieht! Entscheidend ist, seit wann keine so genannten Versorgungsleistungen mehr erbracht wurden. Damit sind Einkaufen, Kochen, Waschen, Erledigungen usw. gemeint.
Die Unterscheidung Scheidung 1 Jahr nach Trennung/ Scheidung 3 Jahre nach der Trennung spielt mittlerweile kaum noch eine Rolle. Wenn Sie ein Jahr lang getrennt sind, kann Ihre Ehe normalerweise geschieden werden.
Idealerweise finden die Partner eine einvernehmliche Lösung. Kann eine solche nicht erreicht werden erfolgt eine gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht. Dazu wird das Jugendamt herangezogen und Kinder ab dem 3 Lebensjahr zum weiteren Lebensmittelpunkt befragt.
Das hängt von unglaublich vielen Faktoren ab. Sie können uns gerne zu einer pauschalen Berechnung kontaktieren. Dafür genügt eine ungefähre Angabe der Nettogehälter und die Geburtsdaten der Kinder. Für eine detaillierte Berechnung benötigen wir später die Gehaltsnachweise des aktuellen und letzten Jahres, Angaben zu Verbindlichkeiten... Details klären wir im gemeinsamen Gespräch.
Nein, so stimmt das nicht. Es wird ein Ausgleich zwischen dem Vermögenszuwachs der Eheleute während der Ehezeit geschaffen; das heißt es kommt auf den Unterschied von Anfangsvermögen zum Endvermögen der Eheleute an. Anfangsvermögen ist vereinfacht formuliert alles, was Sie am Anfang der Ehe hatten + Mitgift/ Heiratsgut + Erbschaften usw. Endvermögen ist das, was zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung noch da ist. Hier besteht oft ein erheblicher Meinungsunterschied zwischen den Partnern.
Auch vor der Scheidung gibt es Möglichkeiten, die Vermögensmassen der Beteiligten aufzuteilen. Entweder durch einen notariellen Vertrag, oder durch gerichtliche Maßnahmen. Jede dieser Varianten hat ihre Vor- und Nachteile. Gerne beraten wir Sie, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.