Fragen zu Scheidungskosten

Uns ist Transparenz wichtig. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen hier einen Scheidungskostenrechner zur Verfügung, damit Sie bereits jetzt die ungefähren Kosten einer einvernehmlichen Scheidung berechnen können.
Bitte beachten Sie, dass dieser Rechner die Kosten der reinen Scheidung ermittelt. Kosten für Streitigkeiten rund um Unterhalt, Zugewinn oder die Kinder werden bei diesem Berechnungsprogramm nicht berücksichtigt. Bis zu gewissen Einkommensgrenzen werden die Kosten durch den Staat im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe übernommen.
Kosten einer Scheidung

Jede Scheidung ist individuell. Am kostengünstigsten ist aus langjähriger Erfahrung eine Scheidung dann, wenn nicht zu sehr gestritten wird. Je mehr gestritten wird, desto teurer wird es für die Beteiligten.
Scheidung ohne Unterhalt usw.
Verdienen beide Ehepartner rund 2.000 EUR netto dann liegt der Gegenstandswert rechnerisch bei rund 12.000 EUR für die Scheidung und bei 2.500 EUR für den Rentenausgleich.
Was meint eigentlich der Begriff Gegenstandswert?
Der Gegenstandswert ist eine Rechengröße des Gerichts auf dessen Basis die anwaltlichen und gerichtlichen Gebühren berechnet werden. Bei dem oben genannten Gegenstandswert für eine Scheidung kostet die anwaltliche Begleitung rund 2.200 EUR mit Mehrwertsteuer und die Gerichtskosten liegen bei 650 EUR.
Unterhalt
Wird nun auch der Unterhalt im gerichtlichen Verfahren geregelt und 1.000 EUR/ Monat eingefordert, so erhöht sich der Verfahrenswert um 12.000 EUR, also um einen Jahreswert des Unterhalts.
Dann kostet das Scheidungsverfahren statt 2.200 EUR nun 2.900 EUR bis 3.500 EUR - und zwar für jeden Ehepartner. Die Gerichtskosten steigen auf rund 900 EUR.
Zugewinn
Ergänzt sich dann alles noch um die Vermögensauseinandersetzung, dann erhöhen sich die Kosten nochmals.
Werden z.B. 40.000 EUR als Zugewinn eingefordert, erhöhen sich die anwaltlichen Kosten für Scheidung, Unterhalt und die Vermögensforderung auf insgesamt rund 6.000 EUR und die Gerichtskosten betragen rund 1.700 EUR.
Ehevertrag - Scheidungsvereinbarung
Ein Ehevertrag am Anfang einer Beziehung erspart in der Regel später erhebliche Kosten.
Bei einem Ehevertrag am Anfang einer Beziehung gibt es nur die so genannte Geschäftsgebühr.
Wird im Rahmen einer Trennung/ Scheidung gestritten und dann eine Einigkeit durch uns bei einer Vereinbarung mitgestaltet, kann zusätzlich eine Einigungsgebühr anfallen. Gerade wenn Immobilien bei einer Trennungsvereinbarung eine Rolle spielen, steigen die Kosten nicht unerheblich. Vereinfacht gilt: je mehr geregelt wird, desto teurer wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Wobei eine Vereinbarung immer noch günstiger ist, als ein langer und nervenaufreibender Streit vor dem Gericht.