Fragen A-Z Arbeitsrecht
Grundsätzlich sind arbeitsvertraglich zugesagte Gratifikationen (immer) zu zahlen. Das Bundesarbeitsgericht hat in den letzten Jahren praktisch alle Klauseln in Arbeitsverträgen gekippt, die auf die Freiwilligkeit von Boni, Gratifikationen etc. hinweisen. Nur wenn der Arbeitgeber bei jeder Zahlung schriftlich darauf hinweist, dass die Gratifikation nur freiwillig gezahlt wird und kein Rechtsanspruch für die Zukunft besteht und sich der Arbeitgeber den Erhalt des Hinweises vom Arbeitnehmer schriftlich bestätigen lässt, besteht eventuell die Möglichkeit, den Bonus/die Gratifikation in Zukunft nicht mehr zahlen zu müssen.
Eine Abfindung ist nie garantiert, sondern immer das Ergebnis von Verhandlungen. In einem Kleinbetrieb (weniger als 10 Beschäftigte) erhalten Sie nur in Ausnahmefällen eine Abfindung, z.B. wenn dies vertraglich vereinbart ist und in anderen Sonderfällen. Oft ist die Vereinbarung einer Abfindung im Rahmen eines Gesamtpakets für alle Beteiligten die sinnvollste Lösung, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden.
Es kommt darauf an!
Wenn der Arbeitgeber das Surfen erlaubt hat, kein Problem. Wenn nicht, lesen Sie sich die Betriebsvereinbarung genau durch oder fragen Sie nach, bevor eine Abmahnung oder Kündigung ins Haus flattert.
Wichtig! Auch wenn die private Nutzung des Internets im Betrieb erlaubt ist, ist das kein Freibrief für stundenlanges Surfen.
Gegenüber Kollegen und Vorgesetzten ist der Arbeitnehmer nicht schutzlos. Auch am Arbeitsplatz sind die üblichen menschlichen Umgangsformen zu beachten.
Folgende Rechte sind hervorzuheben:
Arbeitnehmer sind grundsätzlich gleich zu behandeln (das bedeutet z.B., dass Gratifikationen wie Weihnachtsgeld nicht nur an einige wenige, sondern grundsätzlich an alle Arbeitnehmer gezahlt werden dürfen).
Beleidigungen, Unterstellungen, Ungleichbehandlungen müssen sich Mitarbeiter nicht gefallen lassen. Zunächst muss der Arbeitnehmer den Vorfall jedoch seinem Vorgesetzten melden. Ansonsten gibt es keinen Rechtsschutz.
