08441-4792-390  Martin-Binder-Ring 3 | 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm

Fragen A-Z Allgemeine Gebühren

In unserer Gebührenstruktur berücksichtigen wir, dass Privatpersonen/Verbrauchern die Mehrwertsteuer nicht erstattet wird und die anwaltliche Tätigkeit häufig nur in den Bereichen Arbeitsrecht und Familienrecht steuerlich geltend gemacht werden kann.

Das Honorar für eine Erstberatung beträgt 230,00 EUR bis 300,00 EUR brutto inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19% und allen sonstigen Nebenkosten.

Bei Vereinbarung eines Stundenhonorars liegt der Stundensatz zwischen 250,00 EUR netto (zzgl. 47,50 EUR Mehrwertsteuer, insgesamt also 297,50 EUR brutto) und 350,00 EUR netto (zzgl. 66,50 EUR Mehrwertsteuer, insgesamt also 416,50 EUR brutto).

Die Höhe der Vergütung richtet sich neben dem Streitwert u.a. nach dem wirtschaftlichen Interesse an der Angelegenheit, der Schwierigkeit der Sache und der von uns übernommenen Verantwortung.
Gerne bieten wir auch Pauschalhonorare und erfolgsabhängige Vergütungen an.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kann hilfreich sein, wenn sie zahlt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Deckungsanfrage.

Eine einfache Deckungsanfrage erledigen wir für Sie als kostenlosen Service. Nutzen Sie diesen Vorteil!

Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen eine Rechtsschutzversicherung einen mit der Versicherung verbundenen Anwalt "empfiehlt" und Rabatte anbietet. Rabatte müssen finanziert werden. Für die Versicherung lohnt sich der Rabatt aber nur, wenn der betreffende Anwalt vor allem auch die Interessen der Versicherung und nicht nur die des Mandanten vertritt.

Rechtsberatung, Gutachten, Vertragsgestaltung

Seit 2006 müssen Rechtsanwälte u.a. für die Erstellung von Gutachten, allgemeine Rechtsberatung und Vertragsgestaltung eine Honorarvereinbarung abschließen.

Der individuelle Stundensatz richtet sich neben dem Streitwert u.a. nach der Schwierigkeit der Angelegenheit, dem wirtschaftlichen Interesse an der Sache und unserer Verantwortung.

außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Im Rahmen einer gerichtlichen Tätigkeit sind Rechtsanwälte verpflichtet, mindestens die Gebühren zu berechnen, die sich nach dem RVG aus dem Streitwert/Gegenstandswert ergeben.

Ein Berechnungsprogramm finden Sie z.B. auf der Seite des Dienstleisters Juris (R). Geben Sie dort unter Gegenstandswert den ungefähren Wert ein, um den es geht, und Sie können ausrechnen, was Sie ein Gerichtsverfahren ungefähr kostet. Bitte beachten Sie, dass Sie die errechneten Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen tragen müssen.

Um das Kostenrisiko für Sie abzumildern, besteht auch die Möglichkeit einer erfolgsabhängigen Vergütung. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Beratungshilfe & Prozesskostenhilfe

Für Personen mit geringen finanziellen Mitteln besteht die Möglichkeit, Beratungs- [637 KB] und Prozesskostenhilfe [1.350 KB] in Anspruch zu nehmen, um sich rechtlich beraten zu lassen und ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen.

Sie haben lediglich einen Eigenanteil von 15,00 EUR zu tragen.

Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen der Beratungshilfe nur dann einen Termin vereinbaren können, wenn Sie uns den bewilligten Beratungshilfeschein im Original vorlegen. Hiervon machen wir keine Ausnahme.

Wenn Sie mit den im Antragsformular [637 KB] geforderten vollständigen Belegen zum Amtsgericht gehen, erhalten Sie den Beratungsschein nach unserer Erfahrung in der Regel sofort. Bei Fragen zum Formular können Sie sich gerne an uns wenden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen