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Fragen A-Z Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag-Fachanwalt-Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag-Fachanwalt-Arbeitsrecht
Welche Unterlagen soll ich zum Termin mitbringen?
  • Arbeitsvertrag
  • Kündigungsschreiben, bzw. die Abmahnung
  • Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen
  • Unterlagen Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Übersicht zu den Urlaubstagen/ Überstunden
Kann das (Weihnachts)-Geld gestrichen werden?

Grundsätzlich sind arbeitsvertraglich zugesagte Gratifikationen (immer) zu zahlen. Das Bundesarbeitsgericht hat in den letzten Jahren praktisch alle Klauseln in Arbeitsverträgen gekippt, die auf die Freiwilligkeit von Boni, Gratifikationen etc. hinweisen. Nur wenn der Arbeitgeber bei jeder Zahlung schriftlich darauf hinweist, dass die Gratifikation nur freiwillig gezahlt wird und kein Rechtsanspruch für die Zukunft besteht und sich der Arbeitgeber den Erhalt des Hinweises vom Arbeitnehmer schriftlich bestätigen lässt, besteht eventuell die Möglichkeit, den Bonus/die Gratifikation in Zukunft nicht mehr zahlen zu müssen.

Habe ich nach einer Kündigung Zeit?

Nein, ganz und gar nicht!

Nach einer Kündigung müssen Sie so schnell wie möglich handeln. Grundsätzlich haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen. Aber auch wenn Sie diese Frist versäumt haben, gibt es Möglichkeiten, Ihnen zu helfen! Lassen Sie sich von uns beraten.

Es gibt doch immer eine Abfindung?

Eine Abfindung ist nie garantiert, sondern immer das Ergebnis von Verhandlungen. In einem Kleinbetrieb (weniger als 10 Beschäftigte) erhalten Sie nur in Ausnahmefällen eine Abfindung, z.B. wenn dies vertraglich vereinbart ist und in anderen Sonderfällen. Oft ist die Vereinbarung einer Abfindung im Rahmen eines Gesamtpakets für alle Beteiligten die sinnvollste Lösung, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden.

Weihnachtsgeld und 13tes rentieren sich!

Für den Staat und das Finanzamt. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind diese Gratifikationen oft ein steuerliches Desaster. Es gibt wesentlich bessere Möglichkeiten, bei denen Arbeitnehmer netto mehr bekommen und Arbeitgeber brutto weniger investieren müssen. Lassen Sie sich beraten!

Ein bisschen Internet schadet doch nicht?!

Es kommt darauf an!
Wenn der Arbeitgeber das Surfen erlaubt hat, kein Problem. Wenn nicht, lesen Sie sich die Betriebsvereinbarung genau durch oder fragen Sie nach, bevor eine Abmahnung oder Kündigung ins Haus flattert.

Wichtig! Auch wenn die private Nutzung des Internets im Betrieb erlaubt ist, ist das kein Freibrief für stundenlanges Surfen.

Welche Folgen hat eine ungerechte Behandlung?

Gegenüber Kollegen und Vorgesetzten ist der Arbeitnehmer nicht schutzlos. Auch am Arbeitsplatz sind die üblichen menschlichen Umgangsformen zu beachten.

Folgende Rechte sind hervorzuheben:

Arbeitnehmer sind grundsätzlich gleich zu behandeln (das bedeutet z.B., dass Gratifikationen wie Weihnachtsgeld nicht nur an einige wenige, sondern grundsätzlich an alle Arbeitnehmer gezahlt werden dürfen).

Beleidigungen, Unterstellungen, Ungleichbehandlungen müssen sich Mitarbeiter nicht gefallen lassen. Zunächst muss der Arbeitnehmer den Vorfall jedoch seinem Vorgesetzten melden. Ansonsten gibt es keinen Rechtsschutz.

Ist gleicher Lohn für gleiche Arbeit zu zahlen?

Grundsätzlich können Mitarbeiter unterschiedlich bezahlt werden. Auch dann, wenn sie absolut die gleiche Arbeit verrichten. Ist der Lohnunterschied zwischen den Arbeitnehmern extrem groß oder gilt im Betrieb ein Tarifvertrag, so muss der Lohn grundsätzlich angeglichen werden.

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