08441-4792-390  Martin-Binder-Ring 3 | 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm

Familienrecht

exzellente Fachkenntnisse und Fingerspitzengefühl

Wir verfügen nicht nur über exzellente juristische Kenntnisse im Familienrecht, sondern auch über Einfühlungsvermögen und psychologisches Fingerspitzengefühl, um Konflikte zu entschärfen.

Eine gute Lösung ist meist dann erreicht, wenn auf sachlicher Basis klare Verhältnisse geschaffen werden. Wir kennen die rechtlichen und emotionalen Fallstricke in der familienrechtlichen Beratung und unterstützen Sie mit fachlicher Kompetenz und dem nötigen Fingerspitzengefühl. Unser Ansatz ist es, nach Möglichkeit eine einvernehmliche Lösung zu finden, die kostengünstig umgesetzt werden kann und den individuellen Interessen gerecht wird. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz können wir die emotionale Belastung deutlich reduzieren.

Wir unterstützen Sie nicht nur im eigentlichen Scheidungsverfahren, sondern regeln auch alle anderen Fragen, die im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung, aber auch in einer intakten Beziehung auftreten können.

typische Fragen bei einer Trennung & Scheidung

  • Welche Rechte und Pflichten habe ich während bestehender Ehe?
  • Was wird aus den Kindern nach einer Trennung und Scheidung?
  • Wer hat Anspruch auf Unterhalt und wer muss wie viel Unterhalt an wen wie lange zahlen?
  • Was wird aus dem unserem/meinem Haus, unserer/meiner Wohnung, unserem/meinem Vermögen?
  • Was ist zu tun, wenn mein Partner das Familienvermögen sperrt?
  • Kann ich erst bei der Scheidung eine finanzielle Trennung erreichen?
Elterliche Sorge
Eltern-Kinder-Sorgerecht-Fachanwalt
Eltern-Kinder-Sorgerecht-Fachanwalt

Der Begriff "elterliche Sorge" umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge für das Kind. Die Personensorge umfasst die Bereiche Gesundheit und Pflege, Erziehung, Schule, Vor- und Familienname, Religion, Beaufsichtigung. Die Vermögenssorge umfasst die Vertretung beim Abschluss von Verträgen, einschließlich des Ausbildungsvertrages.

nicht verheiratet - verheiratet - Scheidung

elterliche Sorge - Sorgerechtserklärung

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes verheiratet, haben beide das Sorgerecht. Bei unverheirateten Eltern gilt dies nur, wenn eine so genannte Sorgeerklärung gegenüber dem Jugendamt abgegeben wird. Eine solche Erklärung sollte gut überlegt sein.

Scheidung - ändert sich etwas?

Bei einer Scheidung bleibt es zunächst bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Die Angelegenheiten des täglichen Lebens regelt der Elternteil, bei dem das Kind seinen jeweiligen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Alltagsangelegenheiten in diesem Sinne sind z.B. Ernährung, Hausaufgaben, Medienkonsum (TV, Handy, Internet), Ausgehen mit Freunden.

Übertragung des Sorgerechts

Der Entzug oder die Übertragung des gesamten Sorgerechts findet nur noch in absoluten Ausnahmefällen statt. Meist geht es in den Verfahren um das so genannte "Aufenthaltsbestimmungsrecht", also die Entscheidung über den hauptsächlichen Aufenthalt des Kindes.
Auch die Übertragung des "Aufenthaltsbestimmungsrechts" ist nur möglich, wenn ein Elternteil zustimmt oder die Übertragung "dem Wohl des Kindes am besten entspricht". Je nach Alter haben Kinder ein erhebliches Mitspracherecht. Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Kind in der Regel selbst entscheiden, ob es beim Vater oder bei der Mutter leben will.

Umgangsrecht - Umgangspflicht

Kinderrechte - Elternrechte

Grundsätzlich gilt: Kinder haben einen Rechtsanspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen. Eltern haben ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind.
Dieses Prinzip ist nicht immer sinnvoll und gut für das Kind. Das Kindeswohl und der wirkliche Wille des Kindes stehen über allem!

Umgangsregelung

Im Idealfall kommt es nach einiger Zeit zu einer einvernehmlichen Regelung zwischen den Eltern, die sowohl den Interessen des Kindes als auch denen der Eltern gerecht wird. Üblich ist ein 14-tägiger Wochenendbesuch bei dem Elternteil, bei dem das Kind nicht immer lebt. Die Ferien werden hälftig geteilt. Diese übliche Regelung ist jedoch nicht die einzige mögliche Variante. Wenn es für ein Kind praktisch ist, kann auch ein ganz anderes Modell das richtige sein.

Kosten des Umgangs

Die Kosten des Umgangs (Verpflegung des Kindes, Fahrtkosten usw.) trägt normalerweise der Umgangsberechtigte. Abweichende Vereinbarungen sind immer möglich.

Ausschluss des Umgangs - begleiteter Umgang

Ein vollständiger Ausschluss des Umgangs ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Es muss hierfür eine drohende Kindeswohlgefährdung bestehen. Kann nicht verantwortet werden, dass ein Elternteil alleine Zeit mit dem Kind verbringt, so werden Umgänge in Begleitung von geeigneten Personen oder in einer Einrichtung die hierauf spezialisiert ist durchgeführt.

Online-Terminassistent & Digitale Mandatsanfrage

Sie können bei uns rund um die Uhr ganz bequem eine strukturierte Mandatsanfrage über unser WebAkte-System stellen und direkt mit unserem Online-Terminassistenten einen Termin vereinbaren.

Das Leben ist kompliziert genug - wir machen Ihnen den Kontakt zu uns so einfach wie möglich!

Direktnachricht zu Betz Fachanwälte Pfaffenhofen

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Telefonnummer von der Kanzlei Betz zur Kontaktaufnahme verwendet werden darf. Diese Einwilligung zur Nutzung der Telefonnummer kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden, indem Sie z.B. eine E-Mail an info@anwalt-pfaffenhofen.de senden.

Bitte beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen